Die Schwangerenvorsorge
Schwangere Frauen dürfen frei wählen, ob sie einen Vorsorgetermin bei der Hebamme oder bei der Frauenärztin wahrnehmen möchten – als Hebamme bin ich nicht dazu verpflichtet, mich an die Mutterschaftsrichtlinien zu halten (diese gelten für ÄrztInnen), tue es aber im Sinne einer guten Zusammenarbeit mit Frau Dr. Tormann und anderen FrauenärztInnen.
Alles, was in den Mutterpass eingetragen wird, tue ich auch, mit Ausnahme der Ultraschalluntersuchungen.

Findet ein Vorsorgetermin bei mir statt, frage ich also nach dem Wohlbefinden von Mutter und Kind, taste den Bauch nach der Größe der Gebärmutter und der Lage des Kindes ab, höre die Herztöne (mit einem kleinen Gerät oder mit dem Holzhörrohr) und messe den Blutdruck.
Außerdem frage ich nach Krampfadern und schaue nach übermäßigen Wassereinlagerungen. Alles andere machen die Frauen in meiner Praxis selbst: sie stellen sich auf die Waage, untersuchen mit Hilfe von Teststäbchen ihren Urin auf Eiweiß, Zucker und Nitrit und messen mit einem Untersuchungshandschuh den Säuregehalt in der Scheide. Vaginale Untersuchungen führe ich nur auf Wunsch durch oder wenn der Verdacht besteht, dass vorzeitige Wehen da sein könnten.
Die notwendigen Blutuntersuchungen (Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Rötelnabwehr, Syphilistest, Hämoglobin, Hepatitis B) und zusätzliche Untersuchungen auf Wunsch (HIV-Test, Toxoplasmose, Cytomegalie) führe ich zum vorgeschriebenen Zeitpunkt durch.
Gegen Ende der Schwangerschaft schreibe ich mit einem Gerät bei Bedarf über längere Zeit die Herztöne mit (CTG).
Falls das Baby sich nicht an seinen errechneten Termin hält (und das tun fast alle nicht!), treffen wir uns alle zwei Tage und machen ein CTG.
Termine, an denen Ultraschalluntersuchungen vorgesehen sind, finden bei der Ärztin statt.