FAQ: Häufige Fragen zur Geburt / Hausgeburt
Frage: Wer trägt die Kosten?
Antwort: Alles, was Hebammen beruflich tun, wird von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen unserer Hebammengebührenordnung bezahlt.
Die privaten Krankenkassen und auch manche Beihilfestellen erstatten leider nicht alle Hebammenleistungen - im Einzelfall muß dann sehr genau nachgefragt werden.
Frage: Machst Du einen Dammschnitt?
Antwort: Wenn es notwendig wäre, ja. Meistens entsteht die Notwendigkeit nicht,
weil die Frauen zu Hause ihre Geburtsstellung so wählen, dass sich ein Dammschnitt erübrigt.
Frage: Wer näht, wenn etwas gerissen oder geschnitten ist?
Antwort: Kleine Verletzungen und Dammschnitte, bei denen das Ende der Wunde sichtbar ist, nähe ich selbst, natürlich mit örtlicher Betäubung.
Unübersichtliche Verletzungen lasse ich in der Klinik bzw. in der Praxis nähen.
Frage: Was machst Du, wenn das Baby z.B Atemstörungen hat ?
Antwort: Für diesen Fall habe ich Sauerstoffflasche und Beatmungsbeutel bereit.
Auf jeden Fall alarmiere ich die Kinderklinik.
Von dort wird in solchen Fällen sofort ein Arzt mit Kinderkrankenschwester und allen nötigen Medikamenten geschickt.
Frage: Wie lange nach der Geburt bleibst Du?
Antwort: Die ersten zwei Stunden bleibe ich auf jeden Fall noch da, bei Bedarf auch länger.
Anschließend besteht fast nie die Notendigkeit, daß ich noch bleibe.
Frage: Holst Du einen Arzt zur Geburt dazu?
Antwort: Nein. Nach dem Hebammengesetz dürfen Hebammen normale Geburten ohne Anwesenheit eines Arztes begleiten,
während Ärzte eine Hebamme dazurufen müssen.
Hebammen sind aber verpflichtet, bei Komplikationen einen Arzt hinzuzuziehen.
In so einem Fall fahren wir in die Klinik, und zwar bei den ersten Anzeichen dafür, dass sich eine Komplikation entwickeln könnte.